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6.2.Hygieneplan für Schulhund (Entwurf)

a) Einleitung

Der Schulhund FITO wird zur tiergestützten Pädagogik an der WIR-Grundschule von Fr. Grothe eingesetzt. Der Hygieneplan hat das Ziel, eine mögliche Infektionsübertragung vom Hund auf den Menschen und umgekehrt zu minimieren.

b) Rechtsgrundlagen

§36 Infektionsschutzgesetz

BGV C8 (UVV Gesundheitsdienst

§41 und 46 Allgemeine Schulordnung

c) Dokumentation zum Tier

Alle Schüler werden immer wieder zum adäquaten Umgang mit den Hunden angehalten und deren Körpersprache richtig zu deuten.

Folgende Unterlagen der Schulhunde sind auf Wunsch einzusehen:

–  Tierärztliches Gesundheitsattest

–  Impfausweis

–  Entwurmungsprotokoll

–  Versicherungsnachweis

d) Zugangsbeschränkungen

Der Hund  erhält  keinen Zugang zur Schulküche. Der Kontakt zu Schülern und Kollegen  mit bekannter Hundeallergie wird vermieden.

e) Anforderungen an die Tierpflege

Der Hund ist privat im Haushalt der Halterin Frau Grothe integriert, er lebt im Haushalt von Fr.Grothe. Er lebt dort mit Erwachsenen und Kindern im Haus, wird artgerecht versorgt und gepflegt. Die Ausbildung des Hundes basiert ausschließlich auf Motivation und positiver Verstärkung. Auf das physische und psychische Wohl wird stets geachtet.

f) Tierhaftpflicht

Für den Hund wird  eine Tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen.

 

g) Reinigung und Desinfektion

Was

Wie

Wie oft

Verantwortlich

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