SCHULHUND FITO
6.2.Hygieneplan für Schulhund (Entwurf)
a) Einleitung
Der Schulhund FITO wird zur tiergestützten Pädagogik an der WIR-Grundschule von Fr. Grothe eingesetzt. Der Hygieneplan hat das Ziel, eine mögliche Infektionsübertragung vom Hund auf den Menschen und umgekehrt zu minimieren.
b) Rechtsgrundlagen
§36 Infektionsschutzgesetz
BGV C8 (UVV Gesundheitsdienst
§41 und 46 Allgemeine Schulordnung
c) Dokumentation zum Tier
Alle Schüler werden immer wieder zum adäquaten Umgang mit den Hunden angehalten und deren Körpersprache richtig zu deuten.
Folgende Unterlagen der Schulhunde sind auf Wunsch einzusehen:
– Tierärztliches Gesundheitsattest
– Impfausweis
– Entwurmungsprotokoll
– Versicherungsnachweis
d) Zugangsbeschränkungen
Der Hund erhält keinen Zugang zur Schulküche. Der Kontakt zu Schülern und Kollegen mit bekannter Hundeallergie wird vermieden.
e) Anforderungen an die Tierpflege
Der Hund ist privat im Haushalt der Halterin Frau Grothe integriert, er lebt im Haushalt von Fr.Grothe. Er lebt dort mit Erwachsenen und Kindern im Haus, wird artgerecht versorgt und gepflegt. Die Ausbildung des Hundes basiert ausschließlich auf Motivation und positiver Verstärkung. Auf das physische und psychische Wohl wird stets geachtet.
f) Tierhaftpflicht
Für den Hund wird eine Tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen.
g) Reinigung und Desinfektion
Was
Wie
Wie oft
Verantwortlich
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